Standesamt Mühldorf a.Inn

Anschrift

Standesamt Mühldorf a.Inn
Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a.Inn


Mail:
standesamt@muehldorf-a-inn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mühldorf a.Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@muehldorf-a-inn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mühldorf a.Inn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mühldorf a.Inn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Mühldorf a.Inn ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Mühldorf a.Inn geboren sind.

Nachfolgend finden Sie verschiedene allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Generell vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht die Behörde in Mühldorf a.Inn die Geburtsurkunde aus. Es existieren mannigfaltige Formen der Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird zu vielfältige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Mühldorf a.Inn eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mühldorf a.Inn

Definition

Eine Ehe bildet eine erklärte, überwiegend juristisch statthafte, gefestigte Bestätigung einer Verbindung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt in Mühldorf a.Inn anmelden und die hierbei erforderlichen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Mühldorf a.Inn auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Mühldorf a.Inn sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können weitere Schreiben vonnöten sein! Das Standesamt in Mühldorf a.Inn berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Mühldorf a.Inn schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.