Standesamt Mitterskirchen

Anschrift

Standesamt Mitterskirchen
Hofmarkstraße 17
84335 Mitterskirchen


Mail:
standesamt@mitterskirchen.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mitterskirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@mitterskirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mitterskirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mitterskirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Mitterskirchengeboren wurden, beim Standesamt Mitterskirchen beantragt werden.

Nachstehend sind einige allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Mitterskirchen die Urkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Formen der Geburtsnachweisen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Das Dokument wird eingesetzt zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Mitterskirchen eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür werden in der Regel persönliche Angaben und eine Identifikation, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mitterskirchen

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine anerkannte, zumeist rechtens erlaubte, gefestigte Begründung einer Verbindung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Mitterskirchen anmelden und die hierbei erforderlichen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst im Mitterskirchen auftreten. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Mitterskirchen antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Mitterskirchen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Mitterskirchen schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.