Standesamt Martinsheim

Anschrift

Standesamt Martinsheim
Marktstraße 4
97340 Marktbreit


Mail:
standesamt@marktbreit.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Martinsheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@marktbreit.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Martinsheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Martinsheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Martinsheim geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Martinsheim beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Regel tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Martinsheim das Dokument aus. Es finden sich verschiedene Sorten von Geburtsurkunden, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Martinsheim eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Martinsheim

Definition

Eine Trauung beschreibt eine anerkannte, meistenteils gerecht statthafte, gefestigte Grundlage einer Vereinigung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Heirat beim Standesamt Martinsheim erklären und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu beziehen. Generell sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Martinsheim antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Martinsheim antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andersartige Nachweise gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Martinsheim beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Martinsheim zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Martinsheim

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Kitzingen

Höhe
191 m ü. NHN

Fläche
20,16 km2

Einwohner
4004 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
199 Einwohner je km2

Postleitzahl
97340

Vorwahl
09332

KFZ Kennzeichen
KT

Gemeindeschlüssel
09 6 75 147

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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