Standesamt Markt Rettenbach

Anschrift

Standesamt Markt Rettenbach
Ottobeurer Straße 10
87733 Markt Rettenbach


Mail:
standesamt@markt-rettenbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Markt Rettenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@markt-rettenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Markt Rettenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Markt Rettenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Markt Rettenbach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Markt Rettenbach eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind mehrere grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamt Markt Rettenbach das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedene Kategorien von Geburtsbescheinigungen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird gebraucht zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Markt Rettenbach einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Markt Rettenbach

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine begründete, meistens rechtens erlaubte, gesicherte Basis eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Markt Rettenbach aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt im Markt Rettenbach antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Markt Rettenbach sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dafür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente notwendig sein! Das Stadtbüro in Markt Rettenbach stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Markt Rettenbach zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.