Standesamt Mariaposching

Anschrift

Standesamt Mariaposching
Marktplatz 1
94374 Schwarzach


Mail:
standesamt@mariaposching.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mariaposching vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@mariaposching.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mariaposching.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mariaposching

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Mariaposching geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Mariaposching eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Meistens erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamtsbüro Mariaposching die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Typen von Geburtsurkunden, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Mariaposching eine Ersatzurkunde bitten. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mariaposching

Definition

Eine Ehe benennt eine behördliche, meistens gesetzlich statthafte, verankerte Begründung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung beim Standesamt in Mariaposching einleiten und die hierbei notwendigen Dokumente beziehen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Mariaposching vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Mariaposching sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Trauung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Abzüge sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Mariaposching berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.