Standesamt Mainburg

Anschrift

Standesamt Mainburg
Marktplatz 1–4
84048 Mainburg


Mail:
standesamt@mainburg.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mainburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@mainburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mainburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mainburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Mainburggeborene Personen beim Standesamt Mainburg zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem dürfen auch die Eltern selbst die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Mainburg das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Sorten der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird zu diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Mainburg einen Ersatz bitten. Hierfür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mainburg

Definition

Eine Verehelichung definiert eine amtliche, weitgehend rechtens zulässige, untermauerte Erklärung eines Beisammenseins beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Mainburg erklären und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Generell müssen Sie selbst beim Standesamt Mainburg erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise erforderlich sein! Das Amt in Mainburg ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Mainburg zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Mainburg

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Niederbayern

Kreis
Kelheim

Höhe
422 m ü. NHN

Fläche
61,54 km2

Einwohner
15.165 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
246 Einwohner je km2

Postleitzahl
84048

Vorwahl
08751

KFZ Kennzeichen
KEH, MAI, PAR, RID, ROL

Gemeindeschlüssel
09 2 73 147

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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