Standesamt Luhe-Wildenau

Anschrift

Standesamt Luhe-Wildenau
Rathausplatz 1
92706 Luhe-Wildenau


Mail:
standesamt@luhe-wildenau.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Luhe-Wildenau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@luhe-wildenau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Luhe-Wildenau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Luhe-Wildenau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Luhe-Wildenaugeborene Personen beim Standesamt Luhe-Wildenau zu beantragen.

Im Weiteren sind einige allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Luhe-Wildenau die Geburtsurkunde aus. Es gibt mannigfaltige Sorten der Geburtsnachweisen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird zu diverse bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Luhe-Wildenau eine Ersatzurkunde beantragen. Dafür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Luhe-Wildenau

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine anerkannte, zumeist gerecht rechtmäßige, gesicherte Erklärung einer Beziehung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Luhe-Wildenau einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig im Luhe-Wildenau erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Standesamt in Luhe-Wildenau ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Luhe-Wildenau zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.