Standesamt Lohr a.Main

Anschrift

Standesamt Lohr a.Main
Postfach 1363
97803 Lohr a.Main


Mail:
standesamt@lohr-a-main.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lohr a.Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lohr-a-main.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lohr a.Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lohr a.Main

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Lohr a.Main geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Lohr a.Main eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind ein paar Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Praxis übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Lohr a.Main die Urkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Kategorien der Geburtsdokumenten, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird gebraucht zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Lohr a.Main eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lohr a.Main

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine dokumentierte, weitgehend juristisch zugestandene, verankerte Bestätigung eines Bündnisses von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Lohr a.Main anmelden und die hierfür relevanten Papiere besorgen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim Amt in Lohr a.Main erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Abzüge sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Lohr a.Main informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Lohr a.Main zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.