Standesamt Litzendorf

Anschrift

Standesamt Litzendorf
Postfach 1141
96121 Litzendorf


Mail:
standesamt@litzendorf.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Litzendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@litzendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Litzendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Litzendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Litzendorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Litzendorf geboren sind.

Im Folgenden sind mehrere generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht die Behörde in Litzendorf das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung diverse Kategorien der Geburtsurkunden, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird eingesetzt bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Litzendorf eine neue Urkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und eine Identifikation, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Litzendorf

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine bewiesene, gewöhnlich juristisch zulässige, gesicherte Erklärung einer Bindung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Amt in Litzendorf einleiten und die dafür relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell müssen Sie selber bei der Behörde in Litzendorf erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er die andere Person durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Litzendorf sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andersartige Nachweise wichtig sein! Das Amt in Litzendorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.