Standesamt Lindau (Bodensee)

Anschrift

Standesamt Lindau (Bodensee)
Bregenzer Straße 6-12
88131 Lindau (Bodensee)


Mail:
standesamt@stadtlindau.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lindau (Bodensee) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtlindau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lindau (Bodensee).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lindau (Bodensee)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Lindau (Bodensee)geboren wurden, beim Standesamt Lindau (Bodensee) beantragt werden.

Im Folgenden sind einige wenige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Lindau (Bodensee) die Urkunde aus. Es gibt unterschiedliche Arten von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt zu verschiedene administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Lindau (Bodensee) einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lindau (Bodensee)

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine dokumentierte, überwiegend gesetzlich statthafte, gesicherte Form einer Bindung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Lindau (Bodensee) anmelden und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Generell sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Lindau (Bodensee) antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Hochzeit wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andere Unterlagen notwendig sein! Das Standesamt in Lindau (Bodensee) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Lindau (Bodensee) zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Lindau (Bodensee)

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Schwaben

Kreis
Lindau (Bodensee)

Höhe
401 m ü. NHN

Fläche
33,06 km2

Einwohner
25.547 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
773 Einwohner je km2

Postleitzahl
88131

Vorwahl
08382

KFZ Kennzeichen
LI

Gemeindeschlüssel
09 7 76 116

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Lindau (Bodensee)

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