Standesamt Lautrach

Anschrift

Standesamt Lautrach
Marktplatz 1
87764 Legau


Mail:
standesamt@lautrach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lautrach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lautrach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lautrach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lautrach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Lautrachgeboren wurden, beim Standesamt Lautrach beantragt werden.

Anbei zahlreiche allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Amt Lautrach die Urkunde aus. Es existieren unterschiedliche Formen der Geburtsnachweisen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird eingesetzt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Lautrach eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür benötigt man meistens persönliche Daten sowie eine Identifikation, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lautrach

Definition

Eine Heirat benennt eine amtliche, meistenteils gerecht legale, gefestigte Basis einer Vereinigung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Lautrach erklären und die dazu relevanten Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim Amt in Lautrach auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Lautrach sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Anmeldung der Heirat wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andere Belege notwendig sein! Das Trauamt in Lautrach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lautrach schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.