Standesamt Langerringen

Anschrift

Standesamt Langerringen
Postfach 1132
86851 Langerringen


Mail:
standesamt@langerringen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langerringen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@langerringen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langerringen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langerringen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Langerringengeboren wurden, beim Standesamt Langerringen beantragt werden.

Anbei zahlreiche generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Amt Langerringen das Dokument aus. Es finden sich mannigfaltige Typen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Langerringen eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langerringen

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine anerkannte, zumeist rechtens rechtmäßige, gestärkte Begründung eines Verbunds zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt Langerringen erklären und die dafür erforderlichen Papiere besorgen. Unbedingt sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Langerringen auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Langerringen informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Langerringen zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.