Standesamt Langenmosen

Anschrift

Standesamt Langenmosen
Lenbachplatz 18
86529 Schrobenhausen


Mail:
standesamt@schrobenhausen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langenmosen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schrobenhausen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langenmosen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langenmosen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Langenmosen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Langenmosen beantragen.

Hier sind mehrere grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Langenmosen die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet diverse Kategorien der Geburtsdokumenten, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet für vielfältige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Langenmosen eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck werden üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langenmosen

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine erklärte, weitgehend legitim legale, festgemachte Basis eines Bündnisses gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Amt in Langenmosen aufnehmen und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Langenmosen vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Langenmosen antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen gefordert sein! Ihr Standesamt in Langenmosen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Langenmosen

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberbayern

Kreis
Neuburg-Schrobenhausen

Höhe
409 m ü. NHN

Fläche
75,26 km2

Einwohner
17.505 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
233 Einwohner je km2

Postleitzahl
86529

Vorwahl
08252

KFZ Kennzeichen
ND, SOB

Gemeindeschlüssel
09 1 85 158

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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