Standesamt Kirchenthumbach

Anschrift

Standesamt Kirchenthumbach
Bahnhofstraße 18
91281 Kirchenthumbach


Mail:
standesamt@kirchenthumbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchenthumbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchenthumbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchenthumbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchenthumbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Kirchenthumbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Kirchenthumbach beantragen.

Hier einige einige wenige allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Regel verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch können ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Kirchenthumbach das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Arten von Geburtsnachweisen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird zu unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Kirchenthumbach einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchenthumbach

Definition

Eine Hochzeit benennt eine behördliche, zumeist rechtlich rechtmäßige, untermauerte Begründung einer Verbindung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Kirchenthumbach anmelden und die hierfür relevanten Dokumente beschaffen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig im Kirchenthumbach auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Kirchenthumbach sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Verehelichung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen vonnöten sein! Das Trauamt in Kirchenthumbach informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Kirchenthumbach zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.