Standesamt Kirchenlamitz

Anschrift

Standesamt Kirchenlamitz
Marktplatz 3
95158 Kirchenlamitz


Mail:
standesamt@kirchenlamitz.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchenlamitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchenlamitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchenlamitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchenlamitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Kirchenlamitz geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kirchenlamitz eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind einige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamtsbüro Kirchenlamitz die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Sorten von Geburtsnachweisen, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Das Dokument wird benötigt bei unterschiedliche administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Kirchenlamitz eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchenlamitz

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine behördliche, zumeist legitim geregelte, gestärkte Grundlage eines Verbunds mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Kirchenlamitz einleiten und die dafür erforderlichen Nachweise. holen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst bei der Behörde in Kirchenlamitz auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Kirchenlamitz antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere gefordert sein! Das Amt in Kirchenlamitz ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Kirchenlamitz schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Kirchenlamitz

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberfranken

Kreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge

Höhe
591 m ü. NHN

Fläche
48,48 km2

Einwohner
3103 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
64 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
09285

KFZ Kennzeichen
WUN, MAK, REH, SEL

Gemeindeschlüssel
09 4 79 129

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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