Standesamt Kirchdorf (Siegenburg)

Anschrift

Standesamt Kirchdorf (Siegenburg)
Marienplatz 13
93354 Siegenburg


Mail:
standesamt@kirchdorf-siegenburg.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchdorf (Siegenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchdorf-siegenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchdorf (Siegenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchdorf (Siegenburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Kirchdorf (Siegenburg) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kirchdorf (Siegenburg) eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei ein paar grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können auch die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Kirchdorf (Siegenburg) die Urkunde aus. Es existieren verschiedene Versionen von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird verwendet bei verschiedene Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Kirchdorf (Siegenburg) eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchdorf (Siegenburg)

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine behördliche, weitgehend legitim statthafte, gefestigte Erklärung einer Verbindung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt Kirchdorf (Siegenburg) anmelden und die hierbei erforderlichen Nachweise. erhalten. Grundsätzlich müssen Sie selbst bei der Behörde in Kirchdorf (Siegenburg) vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Trauung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorliegen, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andere Belege unerlässlich sein! Das Standesamt in Kirchdorf (Siegenburg) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Kirchdorf (Siegenburg) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.