Standesamt Kirchdorf (Haag)

Anschrift

Standesamt Kirchdorf (Haag)
Bräustraße 11
84437 Reichertsheim


Mail:
standesamt@kirchdorf-haag.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchdorf (Haag) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchdorf-haag.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchdorf (Haag).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchdorf (Haag)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Kirchdorf (Haag) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Kirchdorf (Haag) beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert die Behörde in Kirchdorf (Haag) die Urkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Versionen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für verschiedene administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Kirchdorf (Haag) einen Ersatz anfordern. Hierfür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchdorf (Haag)

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine dokumentierte, überwiegend gerecht zulässige, gefestigte Grundlage eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Eheschließung beim Standesamt Kirchdorf (Haag) einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente besorgen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig im Kirchdorf (Haag) erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Dokumente notwendig sein! Das Trauamt in Kirchdorf (Haag) informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.