Standesamt Kirchdorf a.d.Amper

Anschrift

Standesamt Kirchdorf a.d.Amper
Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper


Mail:
standesamt@kirchdorf-a-d-amper.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchdorf a.d.Amper vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchdorf-a-d-amper.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchdorf a.d.Amper.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchdorf a.d.Amper

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Kirchdorf a.d.Amper geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kirchdorf a.d.Amper eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, jedoch können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Kirchdorf a.d.Amper die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Sorten von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt für unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Kirchdorf a.d.Amper eine neue Urkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten und ein Ausweis, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchdorf a.d.Amper

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine behördliche, gewöhnlich rechtens erlaubte, gefestigte Begründung einer Vereinigung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Kirchdorf a.d.Amper anzeigen und die hierbei wichtigen Dokumente holen. Unbedingt müssen Sie selbst beim Amt in Kirchdorf a.d.Amper erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Kirchdorf a.d.Amper antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Aufnahme der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Standesamt in Kirchdorf a.d.Amper berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.