Standesamt Kienberg

Anschrift

Standesamt Kienberg
Kienberger Straße 5
83119 Obing


Mail:
standesamt@kienberg.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kienberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kienberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kienberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kienberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Kienberg geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Kienberg beantragen.

Hier einige ein paar allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamt Kienberg das Dokument aus. Man unterscheidet diverse Kategorien von Geburtsbescheinigungen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht für vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Kienberg eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und ein Ausweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kienberg

Definition

Eine Heirat bildet eine amtliche, überwiegend rechtlich legale, festgemachte Form einer Bindung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung beim Standesamt Kienberg erklären und die hierbei erforderlichen Nachweise. erhalten. Generell müssen Sie direkt bei der Behörde in Kienberg auftauchen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen gefordert sein! Das Amt in Kienberg klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Kienberg schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.