Standesamt Karlstein a.Main

Anschrift

Standesamt Karlstein a.Main
Am Oberborn 1
63791 Karlstein a.Main


Mail:
standesamt@karlstein-a-main.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Karlstein a.Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@karlstein-a-main.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Karlstein a.Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Karlstein a.Main

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Karlstein a.Maingeborene Personen beim Standesamt Karlstein a.Main zu beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt die Behörde in Karlstein a.Main das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Versionen der Geburtsbescheinigungen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Karlstein a.Main eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Karlstein a.Main

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine bewiesene, meistenteils rechtlich geregelte, verankerte Basis einer Verbindung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung bei der Behörde in Karlstein a.Main aufnehmen und die dazu wichtigen Nachweise. besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich beim Standesamt Karlstein a.Main vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Karlstein a.Main sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Replikate reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen unerlässlich sein! Das Amt in Karlstein a.Main berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Karlstein a.Main schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.