Standesamt Karlskron

Anschrift

Standesamt Karlskron
Hauptstraße 34
85123 Karlskron


Mail:
standesamt@karlskron.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Karlskron vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@karlskron.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Karlskron.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Karlskron

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Karlskrongeborene Personen beim Standesamt Karlskron zu beantragen.

Anbei einige wenige allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen auch die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Karlskron die Geburtsurkunde aus. Es finden sich unterschiedliche Formen von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht zu diverse bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Karlskron eine Ersatzurkunde bitten. Dafür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Karlskron

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine erklärte, meistenteils legitim rechtmäßige, gefestigte Bestätigung eines Bündnisses mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Karlskron anmelden und die hierbei erforderlichen Papiere beziehen. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Amt in Karlskron vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Karlskron antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen gefordert sein! Das Stadtbüro in Karlskron informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.