Standesamt Jettingen-Scheppach

Anschrift

Standesamt Jettingen-Scheppach
Postfach 33
89341 Jettingen-Scheppach


Mail:
standesamt@jettingen-scheppach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jettingen-Scheppach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@jettingen-scheppach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jettingen-Scheppach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Jettingen-Scheppach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Jettingen-Scheppach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Jettingen-Scheppach eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind einige wenige allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Jettingen-Scheppach das Dokument aus. Es bieten sich verschiedenartige Typen von Geburtsdokumenten, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird zu vielfältige administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Sollte die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Jettingen-Scheppach eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Jettingen-Scheppach

Definition

Eine Verehelichung definiert eine behördliche, meistenteils rechtlich statthafte, gestärkte Kennzeichung einer Verbindung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung beim Standesamt Jettingen-Scheppach anmelden und die dafür erforderlichen Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig im Jettingen-Scheppach auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können andere Unterlagen gefordert sein! Das Trauamt in Jettingen-Scheppach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Jettingen-Scheppach schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.