Standesamt Jandelsbrunn

Anschrift

Standesamt Jandelsbrunn
Hauptstraße 31
94118 Jandelsbrunn


Mail:
standesamt@jandelsbrunn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jandelsbrunn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@jandelsbrunn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jandelsbrunn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Jandelsbrunn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Jandelsbrunn ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Jandelsbrunn geboren sind.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamtsbüro Jandelsbrunn die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedene Kategorien von Geburtsbescheinigungen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird verwendet für verschiedene administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Jandelsbrunn einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck werden in der Regel persönliche Daten sowie ein Ausweis, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Jandelsbrunn

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine begründete, gewöhnlich rechtens erlaubte, gestärkte Erklärung eines Beisammenseins zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Jandelsbrunn anmelden und die zu diesem Zweck wichtigen Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Jandelsbrunn vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht in Jandelsbrunn sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Jandelsbrunn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.