Standesamt Iggensbach

Anschrift

Standesamt Iggensbach
Hauptstraße 39
94547 Iggensbach


Mail:
standesamt@iggensbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Iggensbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@iggensbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Iggensbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Iggensbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Iggensbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Iggensbach beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamtsbüro Iggensbach die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Typen von Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für verschiedene administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Iggensbach eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Iggensbach

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine begründete, weitgehend rechtlich erlaubte, gefestigte Bestätigung eines Bündnisses von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Amt in Iggensbach anzeigen und die dafür notwendigen Dokumente holen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt beim Standesamt Iggensbach vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Iggensbach informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Iggensbach schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.