Standesamt Huglfing
Anschrift
Standesamt Huglfing
Hauptstraße 32
82386 Huglfing
Mail: standesamt@huglfing.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Huglfing vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@huglfing.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Huglfing.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Huglfing
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Huglfinggeborene Personen beim Standesamt Huglfing zu beantragen.
Im Weiteren sind verschiedene Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Huglfing die Geburtsurkunde aus. Es finden sich unterschiedliche Versionen von Geburtsnachweisen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.
Verwendungszweck
Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt bei diverse bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Sofern die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Huglfing eine Ersatzurkunde beantragen. Dafür benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Huglfing
Definition
Eine Hochzeit definiert eine amtliche, gewöhnlich juristisch geregelte, gestärkte Bestätigung einer Vereinigung mehrerer Personen.
Beschreibung
Die Personen sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Huglfing erklären und die hierbei wichtigen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Huglfing antreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann in Folge dessen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Trauamt in Huglfing beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Huglfing
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Huglfing auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Huglfing.
Wegweiser:
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