Standesamt Holzkirchen (Oberbayern)

Anschrift

Standesamt Holzkirchen (Oberbayern)
Postfach 1161
83601 Holzkirchen


Mail:
standesamt@holzkirchen-oberbayern.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Holzkirchen (Oberbayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@holzkirchen-oberbayern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Holzkirchen (Oberbayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Holzkirchen (Oberbayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Holzkirchen (Oberbayern) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Holzkirchen (Oberbayern) eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings dürfen ebenso die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Holzkirchen (Oberbayern) die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Formen von Geburtsbescheinigungen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt zu verschiedene administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Holzkirchen (Oberbayern) eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Holzkirchen (Oberbayern)

Definition

Eine Ehe bestimmt eine erklärte, weitgehend gesetzlich geregelte, gestärkte Grundlage eines Verbunds gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung beim Amt in Holzkirchen (Oberbayern) anmelden und die dafür notwendigen Papiere besorgen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Holzkirchen (Oberbayern) auftauchen. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Holzkirchen (Oberbayern) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Holzkirchen (Oberbayern) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.