Standesamt Hohenfurch

Anschrift

Standesamt Hohenfurch
Marienplatz 2
86972 Altenstadt


Mail:
standesamt@hohenfurch.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hohenfurch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hohenfurch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hohenfurch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hohenfurch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Hohenfurch ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hohenfurch geboren sind.

Im Folgenden sind ein paar allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Hohenfurch das Dokument aus. Es sind vorhanden diverse Kategorien der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Hohenfurch einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Angaben und ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hohenfurch

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine begründete, meistenteils juristisch rechtmäßige, belegte Kennzeichung einer Beziehung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Hohenfurch aufnehmen und die dazu relevanten Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst im Hohenfurch vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Hohenfurch antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Bericht vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Schreiben vonnöten sein! Ihr Amt in Hohenfurch beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hohenfurch zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.