Standesamt Hohenberg a.d.Eger

Anschrift

Standesamt Hohenberg a.d.Eger
Hauptstraße 5
95706 Schirnding


Mail:
standesamt@hohenberg-a-d-eger.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hohenberg a.d.Eger vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hohenberg-a-d-eger.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hohenberg a.d.Eger.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hohenberg a.d.Eger

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Hohenberg a.d.Eger ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hohenberg a.d.Eger geboren sind.

Nachfolgend finden Sie einige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Hohenberg a.d.Eger das Dokument aus. Es bieten sich diverse Formen von Geburtsurkunden, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt für diverse administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Hohenberg a.d.Eger eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Ausweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hohenberg a.d.Eger

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine begründete, meistens gerecht zugestandene, gesicherte Kennzeichung eines Beisammenseins mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt Hohenberg a.d.Eger erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Hohenberg a.d.Eger vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Hohenberg a.d.Eger antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Ihr Amt in Hohenberg a.d.Eger beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hohenberg a.d.Eger zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.