Standesamt Hofstetten (Bayern)

Anschrift

Standesamt Hofstetten (Bayern)
Weilheimer Straße 2
86932 Pürgen


Mail:
standesamt@hofstetten.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hofstetten (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hofstetten.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hofstetten (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hofstetten (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Hofstetten (Bayern) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Hofstetten (Bayern) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Hofstetten (Bayern) das Dokument aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Versionen von Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird für vielfältige administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Hofstetten (Bayern) eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür werden meistens personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hofstetten (Bayern)

Definition

Eine Vermählung bildet eine bewiesene, meistenteils rechtens zulässige, festgemachte Basis eines Beisammenseins von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Hofstetten (Bayern) anmelden und die hierfür wichtigen Unterlagen zu holen. Unbedingt sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Hofstetten (Bayern) erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, den anderen schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Abzüge gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Hofstetten (Bayern) berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hofstetten (Bayern) schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.