Standesamt Hofheim i.UFr.

Anschrift

Standesamt Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.


Mail:
standesamt@hofheim-i-ufr.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hofheim i.UFr. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hofheim-i-ufr.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hofheim i.UFr..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hofheim i.UFr.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Hofheim i.UFr. ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hofheim i.UFr. geboren sind.

Anbei mehrere grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Hofheim i.UFr. die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Versionen von Geburtsurkunden, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird benötigt für verschiedene administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Hofheim i.UFr. eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck werden üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hofheim i.UFr.

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine erklärte, zumeist rechtens geregelte, gesicherte Kennzeichung einer Verbindung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Hofheim i.UFr. erklären und die hierbei notwendigen Papiere holen. Prinzipiell müssen Sie direkt im Hofheim i.UFr. antreten. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Hofheim i.UFr. ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Hofheim i.UFr. zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.