Standesamt Hof

Anschrift

Standesamt Hof
Klosterstraße 1
95028 Hof


Mail:
standesamt@hof.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hof vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hof.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hof.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hof

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine bewiesene, weitgehend zulässig rechtmäßige, gefestigte Begründung eines Beisammenseins beider Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat bei der Behörde in Hof anzeigen und die dazu erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell bei der Behörde in Hof auftreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinen Partner schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden bei der Behörde in Hof. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Hof angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland separiert, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Dokumente erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.

 

Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Wem dem so ist, ist eine Trauung nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

Kommen Sie von einem anderen Land?

Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen konkreten Termin die Hochzeit festmachen.

Unterlagen

Meist sind folgende Dokumente einzureichen:

 Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorliegen, Kopien gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Hof ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hof schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Hof

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberfranken

Kreis

Höhe
500 m ü. NHN

Fläche
58,02 km2

Einwohner
45.125 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
778 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
09281

KFZ Kennzeichen
HO

Gemeindeschlüssel
09 4 64 000

Bürgermeister

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Hof

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