Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Anschrift

Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Rosenheimer Straße 26
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn


Mail:
standesamt@hoehenkirchen-siegertsbrunn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hoehenkirchen-siegertsbrunn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Höhenkirchen-Siegertsbrunn geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei zahlreiche Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Typen der Geburtsdokumenten, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird benötigt zu mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Sollte das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck werden in der Regel persönliche Daten und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Definition

Eine Verehelichung definiert eine erklärte, gewöhnlich gerecht zulässige, gestärkte Begründung einer Bindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn aufnehmen und die hierfür notwendigen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell bei der Behörde in Höhenkirchen-Siegertsbrunn vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Dokumente notwendig sein! Das Stadtbüro in Höhenkirchen-Siegertsbrunn klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.