Standesamt Höchstadt a.d.Aisch

Anschrift

Standesamt Höchstadt a.d.Aisch
Postfach 1109
91311 Höchstadt a.d.Aisch


Mail:
standesamt@hoechstadt-a-d-aisch.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Höchstadt a.d.Aisch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hoechstadt-a-d-aisch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Höchstadt a.d.Aisch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Höchstadt a.d.Aisch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Höchstadt a.d.Aisch geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Höchstadt a.d.Aisch beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht die Behörde in Höchstadt a.d.Aisch die Urkunde aus. Man unterscheidet diverse Sorten von Geburtsbescheinigungen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht bei mannigfaltige administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Höchstadt a.d.Aisch einen Ersatz ersuchen. Hierfür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Höchstadt a.d.Aisch

Definition

Eine Verehelichung benennt eine erklärte, meistenteils rechtlich geregelte, untermauerte Form einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung bei der Behörde in Höchstadt a.d.Aisch anmelden und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Generell sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Höchstadt a.d.Aisch auftreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere gefordert sein! Das Standesamt in Höchstadt a.d.Aisch informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.