Standesamt Heiligenstadt i.OFr.

Anschrift

Standesamt Heiligenstadt i.OFr.
Marktplatz 20
91332 Heiligenstadt i.OFr.


Mail:
standesamt@heiligenstadt-i-ofr.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heiligenstadt i.OFr. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@heiligenstadt-i-ofr.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heiligenstadt i.OFr..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Heiligenstadt i.OFr.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Heiligenstadt i.OFr. geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Heiligenstadt i.OFr. eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind ein paar Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen ebenso die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamt Heiligenstadt i.OFr. die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedenartige Sorten von Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird verwendet bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Heiligenstadt i.OFr. eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Heiligenstadt i.OFr.

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine anerkannte, meistenteils rechtlich zulässige, verankerte Kennzeichung eines Verbunds von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Heiligenstadt i.OFr. anmelden und die dazu erforderlichen Dokumente holen. Prinzipiell sollten Sie persönlich im Heiligenstadt i.OFr. vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Heiligenstadt i.OFr. antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Trauung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Standesamt in Heiligenstadt i.OFr. stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Heiligenstadt i.OFr. zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.