Standesamt Halblech

Anschrift

Standesamt Halblech
Dorfstraße 18
87642 Halblech


Mail:
standesamt@halblech.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Halblech vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@halblech.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Halblech.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Halblech

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Halblechgeboren wurden, beim Standesamt Halblech beantragt werden.

Im Weiteren sind ein paar generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Halblech die Urkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Sorten der Geburtsbescheinigungen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird benötigt zu verschiedene Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Sollte die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Halblech eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Halblech

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine amtliche, zumeist rechtens zulässige, untermauerte Kennzeichung eines Bündnisses mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat bei der Behörde in Halblech anzeigen und die hierfür relevanten Papiere erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Halblech vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Halblech klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Halblech schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.