Standesamt Gundelfingen an der Donau

Anschrift

Standesamt Gundelfingen an der Donau
Prof-Bamann-Str. 22
89423 Gundelfingen an der Donau


Mail:
standesamt@gundelfingen-donau.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gundelfingen an der Donau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gundelfingen-donau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gundelfingen an der Donau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gundelfingen an der Donau

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine anerkannte, gewöhnlich zulässig rechtmäßige, festgemachte Kennzeichung eines Bündnisses von zwei Einzelnen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Amt in Gundelfingen an der Donau aufnehmen und die hierbei notwendigen Papiere besorgen. Generell sollten Sie offiziell beim Standesamt Gundelfingen an der Donau auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Bericht vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares bei der Behörde in Gundelfingen an der Donau. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Gundelfingen an der Donau angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.

 

Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Aus diesen Gründen ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

Sind Sie von einem auswärtigen Land?

Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

Unterlagen

Üblicherweise sind vorzuzeigen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Abzüge sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andere Belege unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Gundelfingen an der Donau klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Gundelfingen an der Donau

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Schwaben

Kreis
Dillingen an der Donau

Höhe
438 m ü. NHN

Fläche
54,06 km2

Einwohner
7934 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
147 Einwohner je km2

Postleitzahl
89423

Vorwahl
09073

KFZ Kennzeichen
DLG, WER

Gemeindeschlüssel
09 7 73 136

Bürgermeister

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Gundelfingen an der Donau

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