Standesamt Großweil
Anschrift
Standesamt Großweil
Rathausplatz 1
82441 Ohlstadt
Mail: standesamt@grossweil.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großweil vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@grossweil.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großweil.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Großweil
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Großweil ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Großweil geboren sind.
Hier sind einige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig die Geburt melden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Großweil die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Sorten der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.
Verwendungszweck
Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird verwendet zu vielfältige administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Im Falle, dass das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Großweil eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür werden normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Großweil
Definition
Eine Hochzeit bildet eine erklärte, vorwiegend gerecht zulässige, gestärkte Begründung einer Bindung von zwei Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Großweil anzeigen und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selber im Großweil auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Amt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Situationen können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Großweil stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Großweil
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Großweil auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Ohlstadt.
Wegweiser:
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