Standesamt Großenseebach

Anschrift

Standesamt Großenseebach
Hannberger Straße 5
91093 Heßdorf


Mail:
standesamt@grossenseebach.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großenseebach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grossenseebach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großenseebach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großenseebach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Großenseebach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Großenseebach beantragen.

Im Weiteren sind einige Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamt Großenseebach die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Kategorien von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt für verschiedene Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Großenseebach einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großenseebach

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine erklärte, gewöhnlich rechtens legale, belegte Begründung einer Beziehung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Großenseebach anmelden und die dafür notwendigen Nachweise. besorgen. Unbedingt sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Großenseebach auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Großenseebach antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Einschreibung der Trauung rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorliegen, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Großenseebach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Großenseebach zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.