Standesamt Gremsdorf

Anschrift

Standesamt Gremsdorf
Bahnhofstraße 18
91315 Höchstadt a.d.Aisch


Mail:
standesamt@gremsdorf.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gremsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gremsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gremsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gremsdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Gremsdorfgeboren wurden, beim Standesamt Gremsdorf beantragt werden.

Im Folgenden sind einige wenige Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Gremsdorf die Geburtsurkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Formen der Geburtsurkunden, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird bei diverse administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Sofern das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Gremsdorf eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise persönliche Angaben und eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gremsdorf

Definition

Eine Hochzeit bildet eine dokumentierte, zumeist juristisch zulässige, untermauerte Erklärung einer Verbindung zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Gremsdorf einleiten und die dafür wichtigen Papiere erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim Amt in Gremsdorf erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss hierfür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Gremsdorf berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.