Standesamt Grafing bei München

Anschrift

Standesamt Grafing bei München
Marktplatz 28
85567 Grafing bei München


Mail:
standesamt@grafing.bayern.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grafing bei München vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 80 92) 7 03 15
E-Mail: standesamt@grafing.bayern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grafing bei München.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Grafing bei München

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine amtliche, zumeist zulässig rechtmäßige, gefestigte Begründung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Grafing bei München einleiten und die hierfür wichtigen Dokumente erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell im Grafing bei München vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim Standesamt Grafing bei München. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Amt in Grafing bei München gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.

 

Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

Sind Sie von einem anderen Land?

Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Tag für die Vermählung fixieren.

Unterlagen

Erfahrungsgemäß sind folgende Unterlagen einzureichen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen gefordert sein! Das Stadtbüro in Grafing bei München ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Grafing bei München

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberbayern

Kreis
Ebersberg

Höhe
522 m ü. NHN

Fläche
29,58 km2

Einwohner
13.936 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
471 Einwohner je km2

Postleitzahl
85567

Vorwahl
08092

KFZ Kennzeichen
EBE

Gemeindeschlüssel
09 1 75 122

Bürgermeister
Christian Bauer (CSU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

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Grafing bei München

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