Standesamt Gleiritsch

Anschrift

Standesamt Gleiritsch
Nabburger Straße 2
92526 Oberviechtach


Mail:
standesamt@oberviechtach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gleiritsch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberviechtach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gleiritsch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gleiritsch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Gleiritsch geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Gleiritsch beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Praxis führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Gleiritsch die Urkunde aus. Es gibt unterschiedliche Typen von Geburtsdokumenten, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt zu diverse Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Gleiritsch eine Ersatzurkunde beantragen. Dafür werden meistens personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gleiritsch

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine bewiesene, meistenteils zulässig legale, gestärkte Basis eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Trauung beim Standesamt Gleiritsch erklären und die dazu relevanten Papiere besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Gleiritsch erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt unerlässlich sein! Das Standesamt in Gleiritsch klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Gleiritsch

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberpfalz

Kreis
Schwandorf

Höhe
507 m ü. NHN

Fläche
62,42 km2

Einwohner
4929 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
79 Einwohner je km2

Postleitzahl
92526

Vorwahl
09671

KFZ Kennzeichen
SAD, BUL, NAB, NEN, OVI, ROD

Gemeindeschlüssel
09 3 76 151

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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