Standesamt Garmisch-Partenkirchen

Anschrift

Standesamt Garmisch-Partenkirchen
Rathausplatz 1
82567 Garmisch-Partenkirchen


Mail:
standesamt@garmisch-partenkirchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@garmisch-partenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Garmisch-Partenkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Garmisch-Partenkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Garmisch-Partenkirchen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Garmisch-Partenkirchen beantragen.

Nachstehend sind verschiedene Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Generell besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamt Garmisch-Partenkirchen das Dokument aus. Es gibt verschiedenartige Arten der Geburtsnachweisen, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird verwendet bei vielfältige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Garmisch-Partenkirchen eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Angaben und ein Ausweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Garmisch-Partenkirchen

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine dokumentierte, weitgehend gesetzlich statthafte, gefestigte Basis einer Beziehung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen anmelden und die hierbei unerlässlichen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich im Garmisch-Partenkirchen vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Belege unerlässlich sein! Das Standesamt in Garmisch-Partenkirchen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Garmisch-Partenkirchen

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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