Standesamt Gaimersheim

Anschrift

Standesamt Gaimersheim
Marktplatz 3
85080 Gaimersheim


Mail:
standesamt@gaimersheim.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gaimersheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gaimersheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gaimersheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gaimersheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Gaimersheim ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Gaimersheim geboren sind.

Im Folgenden sind verschiedene allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Gaimersheim die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Typen der Geburtsdokumenten, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Gaimersheim eine Ersatzurkunde bitten. Dafür werden normalerweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gaimersheim

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine begründete, weitgehend zulässig statthafte, festgemachte Bestätigung eines Beisammenseins zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung bei der Behörde in Gaimersheim anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich im Gaimersheim auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht in Gaimersheim sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Gaimersheim klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Gaimersheim zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.