Standesamt Freising

Anschrift

Standesamt Freising
Rindermarkt 18
85354 Freising


Mail:
standesamt@freising.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 17:30
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Freising vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 81 61) 5 44 34 00
E-Mail: standesamt@freising.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Freising.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Freising

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Freising geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Freising eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei ein paar allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt die Behörde in Freising die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Sorten von Geburtsdokumenten, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Freising eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Freising

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine erklärte, vorwiegend juristisch statthafte, gestärkte Basis eines Beisammenseins zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Amt in Freising erklären und die hierfür relevanten Dokumente beschaffen. Generell sollten Sie persönlich im Freising vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht in Freising sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Eintragung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Freising berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Freising

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberbayern

Kreis
Freising

Höhe
448 m ü. NHN

Fläche
88,59 km2

Einwohner
48.582 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
548 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
08161

KFZ Kennzeichen
FS

Gemeindeschlüssel
09 1 78 124

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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