Standesamt Freilassing

Anschrift

Standesamt Freilassing
Münchener Str. 15
83395 Freilassing


Mail:
standesamt@freilassing.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Freilassing vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 86 54) 3 09 91 30
E-Mail: standesamt@freilassing.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Freilassing.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Freilassing

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Freilassing ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Freilassing geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Freilassing die Urkunde aus. Es gibt unterschiedliche Arten der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird zu vielfältige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Urkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Freilassing eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Freilassing

Definition

Eine Heirat bildet eine begründete, gewöhnlich gesetzlich legale, verankerte Erklärung einer Verbindung gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Freilassing einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich bei der Behörde in Freilassing erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Freilassing sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Einschreibung der Hochzeit wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen wichtig sein! Das Stadtbüro in Freilassing stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Freilassing zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Freilassing

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberbayern

Kreis
Berchtesgadener Land

Höhe
421 m ü. NHN

Fläche
14,81 km2

Einwohner
17.472 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1180 Einwohner je km2

Postleitzahl
83395

Vorwahl
08654

KFZ Kennzeichen
BGL, BGD, LF, REI

Gemeindeschlüssel
09 1 72 118

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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