Standesamt Eschenbach in der Oberpfalz
Anschrift
Standesamt Eschenbach in der Oberpfalz
Marienplatz 42
92676 Eschenbach in der Oberpfalz
Mail: standesamt@eschenbach-opf.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eschenbach in der Oberpfalz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@eschenbach-opf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eschenbach in der Oberpfalz.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Eschenbach in der Oberpfalz
Definition
Eine Heirat beschreibt eine dokumentierte, weitgehend zulässig legale, gesicherte Bestätigung einer Bindung mehrerer Einzelpersonen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Eschenbach in der Oberpfalz anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Standesamt Eschenbach in der Oberpfalz vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Eschenbach in der Oberpfalz antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Heirat verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Eschenbach in der Oberpfalz. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Ehenschließung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Eschenbach in der Oberpfalz angemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
- Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Kommen Sie von einem auswärtigen Land?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Ehewilligen feststellen und einen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.
Unterlagen
Nach den Regelungen sind folgende Urkunden zu überreichen:
Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Eschenbach in der Oberpfalz informiert Sie gerne!
Fristen
Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Eschenbach in der Oberpfalz schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Papiere Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Eschenbach in der Oberpfalz
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Kreis
Neustadt an der Waldnaab
Höhe
440 m ü. NHN
Fläche
35,13 km2
Einwohner
4331 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
123 Einwohner je km2
Postleitzahl
92676
Vorwahl
09645
KFZ Kennzeichen
NEW, ESB, VOH
Gemeindeschlüssel
09 3 74 117
Bürgermeister
Marcus Gradl[2] (CSU Eschenbach)
Landesportal Bayern
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Eschenbach in der Oberpfalz
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Stadtgeschichte
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