Standesamt Ebersberg

Anschrift

Standesamt Ebersberg
Marienplatz 1
85560 Ebersberg


Mail:
standesamt@ebersberg.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ebersberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 80 92) 82 55 27
E-Mail: standesamt@ebersberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ebersberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ebersberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Ebersberg ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Ebersberg geboren sind.

Hier sind mehrere Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Amt Ebersberg die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedenartige Typen der Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird verwendet zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Ebersberg einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ebersberg

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine dokumentierte, gewöhnlich zulässig rechtmäßige, verankerte Basis eines Verbunds von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Amt in Ebersberg einleiten und die dazu erforderlichen Nachweise. besorgen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Ebersberg vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er die andere Person schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Ebersberg sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Hochzeit rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen gefordert sein! Ihr Standesamt in Ebersberg klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Ebersberg schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.