Standesamt Eberfing
Anschrift
Standesamt Eberfing
Hauptstraße 32
82386 Huglfing
Mail: standesamt@eberfing.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eberfing vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@eberfing.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eberfing.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Eberfing
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Eberfinggeborene Personen beim Standesamt Eberfing zu beantragen.
Im Folgenden sind zahlreiche Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Amt Eberfing das Dokument aus. Es existieren verschiedene Formen der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.
Einsatz
Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht bei vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Falls die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Eberfing einen Ersatz bitten. Dafür benötigt man meistens persönliche Angaben und ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Eberfing
Definition
Eine Ehe bildet eine anerkannte, zumeist juristisch zugestandene, belegte Form einer Vereinigung gemeinsamer Menschen.
Beschreibung
Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Eberfing einleiten und die dazu erforderlichen Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie direkt im Eberfing auftauchen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Eberfing antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.
Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Fällen können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Standesamt in Eberfing informiert Sie gerne!
Fristen
Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Eberfing
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Eberfing auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Huglfing.
Wegweiser:
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