Standesamt Burghausen

Anschrift

Standesamt Burghausen
Stadtplatz 112
84489 Burghausen


Mail:
rathaus@burghausen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:30
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:30
Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:30
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burghausen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 86 77) 88 71 53
E-Mail: rathaus@burghausen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burghausen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burghausen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Burghausengeboren wurden, beim Standesamt Burghausen beantragt werden.

Im Folgenden sind zahlreiche allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Burghausen die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Versionen der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird gebraucht zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Sofern die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Burghausen eine neue Urkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie ein Ausweis, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burghausen

Definition

Eine Vermählung benennt eine behördliche, meistens juristisch erlaubte, gesicherte Bestätigung einer Bindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung beim Standesamt Burghausen erklären und die hierfür relevanten Dokumente beziehen. Unbedingt sollten Sie selber im Burghausen erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Verehelichung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen vonnöten sein! Das Stadtbüro in Burghausen berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Burghausen zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Burghausen

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberbayern

Kreis
Altötting

Höhe
421 m ü. NHN

Fläche
19,81 km2

Einwohner
18.862 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
952 Einwohner je km2

Postleitzahl
84489

Vorwahl
08677

KFZ Kennzeichen
AÖ, LF

Gemeindeschlüssel
09 1 71 112

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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