Standesamt Buckenhof

Anschrift

Standesamt Buckenhof
Erlanger Straße 40
91080 Uttenreuth


Mail:
standesamt@buckenhof.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Buckenhof vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@buckenhof.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Buckenhof.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Buckenhof

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Buckenhof ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Buckenhof geboren sind.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Normalerweise übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Buckenhof das Dokument aus. Es existieren diverse Formen der Geburtsdokumenten, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird benötigt zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Buckenhof einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Buckenhof

Definition

Eine Vermählung bildet eine dokumentierte, meistens gerecht statthafte, belegte Begründung eines Bündnisses gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Buckenhof erklären und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt müssen Sie selber bei der Behörde in Buckenhof vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Buckenhof antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original eingereicht werden, Kopien werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Buckenhof beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Buckenhof zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.